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GOOSA Promotion

MW FÜR DICH. UG (haftungsbeschränkt)

Luxemburger Str. 258

50354 Hürth

 

 

Telefon   02233 5410417

Email      kontakt@goosa.org

Web        www.goosa.org

 

 

Sitz der Gesellschaft und Gerichtsstand:

Hürth, Amtsgericht Köln

 

 

USt-Id.-Nr. gem. §27a UStG.

DE 279993480

 

 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV und im Sinne des Presserechts:

MW FÜR DICH. UG

 

 

Haftungshinweis:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1       Allgemeines 

MW FÜR DICH. UG, Luxemburger Str, 258, 50354 Hürth, (nachfolgend „Agentur“) vermittelt Auftragnehmer an, die vom Kunden für Veranstaltungen und andere Projekte nachgefragt werden. 

Die zwischen der Agentur und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur. Selbst dann, wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich von den Vertragsparteien vereinbart wird. Die Agentur bleibt jedoch befugt, Ihre Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und neue Verträge nur unter Geltung der neuen Bedingungen abzuschließen. 

Die aktuelle Fassung der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jederzeit unter www.goosa.org/agb einsehbar. 

 

§ 2       Vertragsschluss 

Zwischen der Agentur und dem Kunden wird eine Auftragsbestätigung geschlossen, aus der sich die konkreten Einzelheiten des Auftrags ergeben. Es gelten ausschließlich diejenigen Leistungs- und Preisangaben, die von der Agentur in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) ausdrücklich erklärt wurden. Der Kunde kann die Auftragsbestätigung durch Unterschrift und Übersendung der unterschriebenen Dokumente in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) annehmen. 

Die Gegenzeichnung von Angeboten versteht sich als Erklärung der Geschäftsführung des Vertragspartners. Der Kunde ist für den gesetzten Rechtsschein verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Gegenzeichnung ohne Stempelabdruck erfolgt, sofern die Erklärung der Sphäre des Kunden grundsätzlich zurechenbar ist. 

Der Kunde darf den Auftragnehmern, auf die er bereits bei einem Auftrag über die Agentur zurückgegriffen hat, keine direkten Aufträge erteilen oder Dritten die Kontaktdaten der Auftragnehmer zukommen lassen. Vielmehr dürfen diese Auftragnehmer ausschließlich über die Agentur gebucht werden. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Zuwiderhandlung hiergegen, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Höhe des üblichen Honorars an die Agentur zu zahlen. 

Der potentielle Kunde darf den von der Agentur vorgeschlagenen Auftragnehmern auch dann keine direkten Aufträge erteilen oder deren Kontaktdaten an Dritte weitergeben, wenn kein Auftrag zustande kommt. Sofern er vor Erhalt der Promotervorschläge unterzeichnet hat, ist er verpflichtet, im Falle einer Zuwiderhandlung hiergegen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- € (Euro) an die Agentur zu zahlen. 

 

§ 3       Aufgaben und Pflichten 

Die Agentur vermittelt Auftragnehmer für die Durchführung von persönlichen Leistungen im Auftrag des Kunden. Diese Auftragnehmer können insbesondere, je nach Kundenwunsch Promoter, Messehostessen, Moderateren sein. Die Abrechnung und Beauftragung der Auftragnehmer erfolgt über die Agentur. Der genaue Vertragsinhalt der von der Agentur bzw. den Auftragnehmern geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebotsschreiben bzw. der Auftragsbestätigung. 

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Auftragnehmer konkret über den von ihm gewünschten Tätigkeitsumfang informiert werden; regelmäßig erfolgt dies im Rahmen von Promotion-Maßnahmen durch eine Schulung, die vom Kunden zu veranstalten und zu vergüten ist. Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, dass die Auftragnehmer Arbeitsausrüstungen oder spezielle Kleidung erhalten, wenn dies für den Kunden für die Durchführung der Aufträge von Bedeutung ist. 

Außerhalb der Schulungen und dem konkreten Projektauftrag sowie den Terminen, sind die dem Kunden vermittelten Auftragnehmer in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei. 

Die Agentur übernimmt für Anerkennung und Zuspruch hinsichtlich des Auftragnehmers beim Kunden und Publikum keine Gewähr. 

Die Auftragnehmer sind nur zur Wahrnehmung von üblicherweise mit den aus der Buchungsanfrage ersichtlichen Arbeiten verpflichtet, in der Regel in Verbindung mit der Präsentation von Waren oder Dienstleistungen. Weitergehende und / oder nicht dem vertraglichen Zweck entsprechende Arbeiten haben die Auftragnehmer nicht zu erbringen. Insbesondere sind keine Arbeiten geschuldet, die die Intim- oder Persönlichkeitssphäre der Auftragnehmer beeinträchtigen. Ebenfalls sind die Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Arbeit an einem anderen als dem vereinbarten Einsatzort zu erbringen. Besteht der Kunde auf derartige Tätigkeiten kann der Auftragnehmer diese Tätigkeiten verweigern und im Zweifel auch die weitere Vertragsausführung verweigern. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung der vollen vereinbarten Vergütung verpflichtet. 

Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Auftragnehmern folgende Ruhepausen (bezahlt) zu gewähren: 

6-9 Std. Arbeitszeit - 30 Min. Ruhepause

 9-10 Std. Arbeitszeit - 60 Min. Ruhepause 

Ebenfalls trägt der Kunde dafür Sorge, dass bei mehreren Buchungstagen die Ruhezeiten zwischen den Arbeitszeiten 11 Std. betragen. 

Dem Kunden ist es untersagt, mit der Agentur während der Aktionstage Buchungsänderungen oder -ergänzungen übereinzutreffen, ohne vorherige Zustimmung der Agentur. Etwaig durchgeführte Buchungsänderungen berühren die Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftragnehmer nicht. 

 

§ 4       Vergütung 

Die Agenturvergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Gegenstand der Berechnung sind die Gage der/des beauftragten Models, die Kosten für die Übertragung von Nutzungsrechten nach §9 („BuyOut“), sowie entstandene Reisekosten. Die Agentur ist berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer eine Agenturprovision in Höhe von 20% der Modelgage zzgl. Buyouts zu verlangen. Die Gesamtsumme versteht sich inklusive der zum Zeitpunkt des Auftrags geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. 

Die Agentur ist berechtigt, Vorkasse in Höhe von 40 % des in der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot angegebenen Rechnungsbetrages zu verlangen. Diese Vorkasse ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Der restliche Betrag wird fällig zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und ist ebenfalls zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. 

Für den Fall, dass eine angeforderte Anzahlung / Vorkasse nicht rechtzeitig bezahlt wird, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Schadenersatzanspruch zu. Die Agentur behält den Anspruch auf die Anzahlung für die entstandenen Aufwendungen und die Buchung des Auftragnehmers, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Agentur kein entsprechender Aufwand und / oder Schaden entstanden ist. 

Ab jeder angefangenen Stunde über den Buchungszeitraum hinaus, werden 15 % der Tagesgage, zzgl. 20 % Agenturprovision, berechnet. Bei Halbtagesbuchungen wird das Doppelte der vereinbarten Halbtagesgage als Tagesgage angesetzt. Stundenbuchungen erfolgen nur nach gesonderter Absprache mit der Agentur. 

 

§ 5       Aufrechnung, Zurückbehaltung 

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind oder zwar bestritten, aber in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.  Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis geltend gemacht werden. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB bleibt hiervon unberührt.  steht bei Ausbleiben der Anzahlung, unabhängig vom Kündigungsrecht (§ 4), ein Zurückbehaltungsrecht an der Leistung zu. 

 

§ 6       Verpflegung 

Der Kunde verpflichtet sich, dem von der Agentur in Erfüllung des Vertrages bereitgestellten Auftragnehmern in ausreichendem Maße Essen und Getränke kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

Falls dies nicht geschieht, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden Spesen in Höhe von täglich 40,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Auftragnehmer in Rechnung zu stellen. 

 

§ 7       Projektausfall / Stornierung eines Einsatzes 

Der Kunde bleibt bei einem von ihm zu vertretenden Projektausfall zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gleiches gilt für den Ausfall eines Projektes ohne Verschulden von oder dem Auftragnehmer selbst (z.B. Absage oder Verkürzung eines Events), es sei denn der Ausfall erfolgte aufgrund von höherer Gewalt. 

Falls ein Auftragnehmer aus Krankheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt ausfällt, entfällt die Pflicht von der Agentur zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, soweit es die Agentur trotz entsprechender Bemühung nicht möglich ist, kurzfristig einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Die Agentur wird den Kunden über den Ausfall unverzüglich in Kenntnis setzen. 

Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden bis zu 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 80 % der zuvor vereinbarten Gesamtsumme an. Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden weniger als 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % der zuvor vereinbarten Gesamtstunden an. Die Geltendmachung eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens bleibt explizit vorbehalten. 

 

§ 8       Zurückweisung eines Auftragnehmers 

Im Falle der Zurückweisung eines Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, der Agentur die entsprechenden Beweggründe hierfür unverzüglich in Textform (E-Mail) mitzuteilen. Handelt es sich in diesem Fall um Gründe, die eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen würden (z. B. Arbeitsverweigerung, Beleidigung des Kunden, geschäftsschädigende Äußerungen über den Kunden, Betrug, Diebstahl und Veruntreuung zulasten des Kunden, Verdacht einer Straftat, eigenmächtiger Urlaubsantritt, angedrohtes Krankfeiern, sexuelle Belästigungen von Kollegen, Arbeitszeitbetrug) hat der Kunde die Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist nur die bis dahin geleistete Arbeitszeit zu bezahlen. 

Unterlässt der Kunde diese Begründung oder würden die Bewegründe nicht für eine fristlose Kündigung ausreichen, gilt die Zurückweisung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Beweggrund – als Stornierung des Einsatzes gemäß „§ 7. Stornierung eines Einsatzes" und wird mit 80 % der gesamten Auftragssumme berechnet. 

Nach Zurückweisung hat der Kunde die Möglichkeit (aber nicht die Pflicht), bei der Agentur ersatzweise einen anderen Auftragnehmer zu buchen. Die Agentur ist zur Vermittlung eines gleichwertigen Auftragnehmers jedoch nur dann verpflichtet, wenn der zunächst vermittelte Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde. 

Unterlässt der Kunde die Zurückweisung, sind spätere (Schadens-)Ersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche, für die Agentur aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder aufgrund groben Verschuldens unbeschränkt haftet. 

 

§ 9       Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen von Models / Promotern / Hostessen 

Für die Vereinbarung von Nutzungsrechten an Fotoaufnahmen von Models werden die Parteien eine explizite und gesonderte Vereinbarung über den sog. „Buy-Out“ und dessen Umfang treffen. Nutzungsrechte werden erst nach Zahlung der dafür erforderlichen Vergütung eingeräumt. Ein Nutzungszeitraum beginnt mit der tatsächlichen Nutzung der Aufnahmen, spätestens jedoch 2 Monate nach der Erstellung der Aufnahmen. Der Kunde stellt die Agentur kostenfrei eine Auswahl der von ihm getätigten Aufnahmen in digitaler Form zur Verfügung, die der Agentur kostenfrei umfassend in jedem Medium für eigene Werbezwecke und der Promoter die Sedcard nutzen darf. Eine Verwendung durch die Agentur erfolgt erst nach Beginn der Nutzung der Aufnahmen durch den Kunden. 

Ist der Auftragnehmer als Promoter, Messehostess o.ä. gebucht, ist lediglich eine fotografische Dokumentation der Arbeit zu internen Nachweiszwecken gestattet. Weitere Nutzungsrechte müssen vor Anfertigung etwaiger Fotografien mit der Agentur geklärt werden. 

Jede inhaltlich oder zeitliche darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung durch die Agentur und gegebenenfalls gesonderten Vergütung entsprechend unserer Buyout-Konditionen. 

Nutzungsrechte an Fotografien gehen nur über, wenn die Rechnung der Agentur vollständig und rechtzeitig bezahlt werden. Anderenfalls ist der Kunde nicht berechtigt, Aufnahmen des Auftragnehmers zu nutzen. Verwendet der Kunde die Aufnahmen gleichwohl ohne vollständige Zahlung, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars an die Agentur verpflichtet. 

Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, die Rechte am fotografischen Urheberrecht des Fotografen zusätzlich einzuholen. 

Sollte der Kunde selbst als Vermittler zwischen der Agentur und einem anderen Endkunden agieren, werden die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Nutzungsrechte ausschließlich dem Endkunden zu den in §9 stehenden Bedingungen eingeräumt. Dem Kunden werden in diesem Fall keine Nutzungsrechte eingeräumt. Sollte der Kunde die Aufnahmen dennoch verwenden, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars an die Agentur verpflichtet. 

 

§ 10     Haftung und sonstige Pflichten des Kunden 

Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, zutreffend sowie vollständig zu übermitteln. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Haftung des Kunden, auch gegenüber den Auftragnehmern die gesetzlichen Regelungen. 

 

§ 11     Haftung 

Die Agentur schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Auftragnehmer. Kann die Haftung von der Agentur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder ausgeschlossen werden, gilt dies auch für ihre Erfüllungsgehilfen. 

 

§ 12     Rügepflicht 

Der Kunde ist verpflichtet, Reklamationen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach Leistungserbringung, in Schriftform gegenüber der Agentur anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt. 

 

§ 13     Schlussbestimmungen 

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Punkte oder Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Vorschrift. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (E-Mail) und dürfen auf Seiten der Parteien nur durch die jeweilige Geschäftsführung zugesagt werden. 

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Köln.